Die ärztliche Diagnose – auf Wunsch unterstützt von der computerbasierten Funktionsanalyse (strahlenfrei) – bildet die Grundlage für die Arbeit unserer hochqualifizierten Physiotherapeuten. Eine umfassende Erstellung des Ist-Zustandes und eine ganzheitliche, individuelle Beratung: So machen wir Ihre Erfolge erlebbar und motivieren Sie für Ihre gesundheitsbewusste, eigenverantwortliche Zukunft.


>> Nachweis von Störungen des Kauapparates und seinen Funktionen auf reproduzierbare Weise. Das heißt, auch
>> bei wiederholter Untersuchung oder Untersuchung durch verschiedene Zahnärzte wird immer die gleiche
>> Diagnose gestellt.
>> Die computergestützt und mit aufwändigen elektromechanischen Sensoren erhobenen Informationen lässt
>> eindeutige Diagnosen zu. Damit werden auch Krankheitsursachen eindeutig bestimmbar.
>> Ein ärztlich erstellter IPR-Befund (Diagnose) leitet zu einer rational begründeten, medizinisch wirksamen
>> Behandlung über (Therapie). Diese setzen Zahnarzt und – bei Versorgung mit Zahnersatz – auch Zahntechniker-
>> meister praktisch um.
>> Die IPR-Diagnostik erlaubt es, Erfolg oder Misserfolg bei der Behandlung von Funktionsstörungen des
>> Kauapparates über Wochen, Monate oder Jahre hinweg zu erfassen und zu dokumentieren (Verlaufskontrolle).
>> IPR erlaubt auch die Kontrolle aller vom Zahnarzt durchgeführten Maßnahmen. Wird z. B. ein Zahn überkront,
>> kann die IPR-Untersuchung mögliche – positive oder negative – Auswirkungen auf Funktionen des Kauorgans
>> identifizieren.
Wann sollte eine IPR-Vermessung durchgeführt werden?
Die elektronische Bissregistrierung mit dem IPR-System (instrumentelle Funktionsprüfung des Kauorgans) ist medizinisch ratsam bei Patienten mit
>> chronischen Beschwerden des Kiefergelenks (z. B. Gelenkknacken, Gelenkschmerzen beim Kauen)
>> häufigen Kauschmerzen im Zahn- und Kieferbereich
>> häufigem Zähneknirschen
>> bei vom Kauorgan ausgehenden Beschwerden in den Bereichen Gesicht, Nacken oder Kopf (z. B. Gesichts-
>> Nervenschmerzen, Spannungskopfschmerz, Migräne, Ohrgeräusche)
Als Teil vorbeugender Zahnmedizin ist die IPR-Diagnostik und -Verlaufskontrolle bei beschwerdefreien Personen z. B. dann empfehlenswert, wenn folgendes geplant ist
>> teilweiser oder vollständiger Zahnersatz
>> kieferorthopädische Eingriffe
>> aufwändige ästhetisch-zahnmedizinische Maßnahmen
>> Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die instrumentelle Funktionsdiagnostik nicht! Medizinisch notwendige
>> Therapien, die aus der Untersuchung folgen, werden jedoch übernommen (z. B. eine mehrmonatige Schienen-
>> Behandlung
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